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Baukoordination

Architekt DI Thomas Barbist – Baukoordinator
Im Februar 2001 erfolgreich abgelegte Prüfung zum Baukoordinator.

Warum wird ein Baukoordinator durch den Bauherrn beauftragt?

Die Verantwortung und die Haftung, für die vom Baukoordinationsgesetz vom 15.01.1999 geforderten Leistungen, wurden durch den Gesetzgeber dem Bauherrn übertragen. Mit diesem Gesetz wird der Bauherr verpflichtet die Grundsätze der Gefahrenverhütung einzuhalten und die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung dieser im Bereich der Baustelle und für spätere Reparaturen am Bauobjekt zu treffen.

Das Aufgabengebiet eines Baukoordinators teilt sich in zwei Bereiche:

1. Leistungen als Planungskoordinator lt. § 4 Bau KG:

  • Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung in der Planung und koordinieren
  • Vorankündigung – schriftlich an das Arbeitsinspektorrat
  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Unterstützung des Planers bei der Auswahl einer geeigneten Variante der vor-geschlagenen Maßnahmen und Beratung bei der LV-Erstellung (Positionstexte für sicherheitstechnische Einrichtungen)

2. Leistungen als Baustellenkoordinator lt. § 5 Bau KG:

  • Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle koordinieren
  • Unterweisung der ausführenden Unternehmer vor deren erstmaligen Arbeitsbeginn
  • Organisation und Durchführung der Sicherheitsbesprechungen auf der Baustelle und deren Protokollierung
  • Baustellenbegehungen und treffen von Maßnahmen, dass nur Befugte die Baustelle betreten
  • Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung und des SiGe-Plans
  • Kontrolle ob zusätzliche Gefährdungen gegeben sind, sowie die zeitgerechte Realisierung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
  • Ergänzung und Anpassung der Vorankündigung, der Baustellenordnung, der Unterlage für spätere Arbeiten, nachführen des SiGe-Plans

Kontakt

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FMZ – Büro B08
6600 Reutte
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Tel. +43 5672 66190
office@barbist.at
DI Thomas Barbist


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