Architekt DI Thomas Barbist – Raumplanung
Viele Gemeinden sind einem starken Siedlungsdruck ausgesetzt. Die örtliche Raumordnung bzw. Raumplanung dient der geordneten räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Die in den Raumordnungsgesetzen festgelegten Aufgaben und Ziele ermöglichen die vorsorgende Festlegung der Bodennutzung sowie die Gliederung der Bebauung in Abstimmung mit den notwendigen Infrastrukturen.
Werkzeuge dafür sind die Erstellung von örtlichen Raumordnungskonzepten, Flächenwidmungsplänen, allgemeine und ergänzende Bebauungsplänen.
Zur Organisation der Verkehrsflächen der Gemeinde oder von unterschiedlichen Siedlungsgebieten werden Verkehrs- oder Erschließungskonzepte erstellt.
Betreute Gemeinden:
Folgende Gemeinden werden von Barbist Architektur betreut:
Breitenwang, Forchach, Pinswang und Tannheim
Örtliche Raumordnungskonzepte:
Im örtlichen Raumordnungskonzept werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme grundsätzliche Festlegungen über die geordnete räumliche Entwicklung innerhalb einer Gemeinde wie zum Beispiel Freihalteflächen, bauliche Entwicklungsbereiche und Infrastrukturmaßnahmen getroffen.
Flächenwidmungspläne:
Im Flächenwidmungsplan wird der Verwendungszweck durch die Widmung als Bauland, Freiland, Sonderflächen oder Vorbehaltsflächen festgelegt.
Allgemeine und ergänzende Bebauungspläne:
In den allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplänen werden Richtlinien für die Art und Form der Bebauung einer Grundfläche und die verkehrsmäßige Erschließung festgelegt.
zusätzliche Leistungen:
Erarbeitung von Lösungen zur verkehrs- und erschließungstechnischen Neuorganisation von Gemeindeflächen wie Kernzonen, Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten.
Kontakt
Barbist Architecture
Lindenstraße 35
FMZ – Büro B08
6600 Reutte
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DI Thomas Barbist
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